Übergang Klasse 7: Ü7
Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
Zu Beginn der Jahrgangsstufe 6 berät die Klassenlehrkraft die Eltern über die an den weiterführenden Schulen zu erreichenden Abschlüsse..
In den ersten Elternversammlungen erhalten die Eltern erste Informationen zum Übergangsverfahren.
Am 26.11.2024 findet an der Schule ein Informationsabend statt, in dem die Eltern detaillierte Informationen zum Ü7-Verfahren und zu den weiterführenden Schulen erhalten.
In einem individuellen Elterngespräch, bei dem auch das Kind anwesend sein sollte, werden die schulische Entwicklung, die Leistungen dessen sowie die weitere Beschulung ab dem 7. Schuljahr besprochen. Die Elterngespräche finden im Dezember 2024 bis Anfang Januar 2025 statt. Die Klassenlehrkraft wird rechtzeitig einen Termin mit den Eltern vereinbaren.
Anschließend erstellt die Klassenlehrkraft das Grundschulgutachten, welches Angaben zur Person, zum Schulbesuch, zur schulischen Entwicklung, zu den fachübergreifenden und fachspezifischen Fähigkeiten und Leistungen sowie Aussagen zu Neigungen und die Empfehlung für einen Bildungsgang in der Sekundarstufe I enthält.
Die Klassenkonferenz entscheidet unter dem Vorsitz der Schulleiterin über die inhaltlichen Aussagen.
Zeitplan:
Am 31.01.2025 Ausgabe des Grundschulgutachtens, des Halbjahreszeugnisses und des Anmeldeformulars.
Das ausgefüllte Anmeldeformular im Original, das Gutachten und das Halbjahreszeugnis in Kopie müssen zwischen dem 10. Februar 2025 und 12. Februar 2025 bei der Klassenlehrkraft abgegeben werden.
Bis zum 21.02.2025 versendet das Staatliche Schulamt die Einladungen für Schüler*innen, die am Probeunterricht teilnehmen müssen.
14.03.2025 1. Durchgang des Probeunterrichts
Versand aller Zuweisungen und Aufnahmebestätigungen an die Eltern am 13.06.2025 (Postausgang)
Ende der Widerspruchsfrist am 11.07.2025
Weitere Informationen können Sie im Brandenburgischen Schulgesetz in den § 52 und 53 sowie in der Grundschulverordnung im § 15 nachlesen.