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Bei uns dürfen Sie "mitwirken"!

Schulmitwirkung und Elternbeteiligung finden auf verschiedenen Ebenen statt. Dazu gehört als erstes die Eltern-Arbeit, da diese ihr Kind am besten kennen. Aber auch die Begleitung bei Klassenausflügen, Helfer*in bei Schul- und Sportfesten, Mitarbeit in Projektwochen oder an Projekttagen, Kuchen backen vor Feiern und Festen, Organisation von Klassenausflügen und vieles mehr. Das sind wichtige Bausteine von Elternmitarbeit in unserer Schule.

Das Fundament wird jedoch dadurch gebildet, dass die Bildung der Persönlichkeit unserer Kinder in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken von Elternhaus und Schule erfüllt wird. Für uns ist Schulqualität das Ergebnis vertrauensvoller Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schulleitung, Lehrkräften und Eltern ist die Gewähr für die Schaffung eines positiven Schulklimas, die Arbeitszufriedenheit der Beteiligten sowie die Leistungsfähigkeit der gesamten Schule. Diese Zusammenarbeit wird nicht zuletzt in den Mitwirkungsgremien verwirklicht.

Schulkonferenz

Mitglieder:

  • Schulleiterin

  • vier Vertreter*innen der Konferenz der Lehrkräfte

  • fünf Vertreter*innen der Elternkonferenz

  • ein/e Vertreter*in des Schulträgers

  • fünf Vertreter/innen der Schüler*innen(ab Jgst. 4 stimmberechtigt) (alle Angehörigen der Schule können als Gäste teilnehmen)

Zusammenkünfte:

  • dreimal im Schuljahr

Aufgaben:

  • beschließt die wichtigen Angelegenheiten der Schule, z. B. Grundsätze der Zusammenarbeit, Warenangebot, Verwendung der Mittel, Hausaufgaben…

  • beschließt mit Zustimmung der Mehrheit der Vertreter der Lehrkräfte z.B. pädagogische Ziele und Schwerpunkte, Schulprogramm, Grundsätze der Förderung, der Verteilung von Klassenarbeiten und der Mitarbeit der Eltern

  • ist anzuhören und beschließt über Antrag oder Stellungnahme u.a. zu Schulbezirken/ Schulwegen, größeren baulichen Maßnahmen, wissenschaftlichen Untersuchungen

Konferenz der Lehrkräfte (KdL)

Mitglieder:

  • alle Lehrkräfte

  • zwei Vertreter*innen der EK als beratende Mitglieder

Zusammenkünfte:

  • sechsmal im Schuljahr

Aufgaben:

  • berät alle wichtigen Angelegenheiten, beschließt z.B. Grundsätze der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit, Stundenplan, Lernmittel, Leistungsbewertung, Ordnungsmaßnahmen …

Fachkonferenzen (FK)

Mitglieder:

  • alle unterrichtenden LK

  • zwei beratende Mitglieder

Zusammenkünfte:

  • zweimal im Jahr

Aufgaben:

  • berät über alle das Fach betreffende Angelegenheiten

Klassenkonferenzen (KK)

Mitglieder:

  • alle unterrichtenden LK

  • Schüler- u. Elternsprecher als beratende Mitglieder

Aufgaben:

  • berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Klasse

Konferenz der Schülerinnen und Schüler

  • zwei Schülersprecher*innen pro Klasse, ab Jgst. 1 mgl.

Zusammenkünfte:

  • mindestens dreimal im Schuljahr

Aufgaben:

  • Vertreten Anliegen ihrer Klasse

  • stimmberechtigte Mitglieder in der SK (Jgst. 4-6)

Elternkonferenz (EK)

Mitglieder:

  • Elternsprecher/innen

  • zwei Lehrkräfte als beratende Mitglieder

  • auf Wunsch Schulleitung

Zusammenkünfte:

  • dreimal im Schuljahr

Aufgaben:

  • vertritt schulische Interessen aller Eltern

Elternversammlungen (EV)

Mitglieder:

  • Eltern einer Klasse

  • Lehrkräfte (Einladung)

  • Schülersprecher/innen

Zusammenkünfte:

  • zwei- bis dreimal im Schuljahr

Aufgaben:

  • Information der Eltern

  • Meinungsaustausch

  • beschließt im Einvernehmen mit der KK über schriftliche Informationen zur Lernentwicklung anstelle der Noten

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

 

Schüler und Eltern mit Wirkung