Hausordnung
Haus- und Schulordnung Friedrich-Ebert-Grundschule
„So viel Freiheit wie möglich, so viel Grenzen wie nötig“
Diese Hausordnung ist Grundlage für das friedliche Zusammenleben aller Mädchen, Jungen und Erwachsenen an unserer Schule. Nur wenn wir die Regeln einhalten, werden wir uns wohl fühlen und gut verstehen.
1.Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
1.1. Verhalten im Schulgebäude
Wir grüßen alle Personen, die in unserer Schule arbeiten oder zu Gast sind.
Wir können mit den Worten BITTE und DANKE umgehen.
Wir begegnen einander mit Würde und Respekt und bringen dies auch in unserer Wortwahl zum Ausdruck.
Wir bewegen uns im Schulhaus ruhig und langsam.
Wir befolgen die Aufforderungen und Anweisungen der verantwortlichen Lehrkräfte, Sozialarbeiter und aufsichtsführenden Schüler*innen.
Gegenstände, mit denen andere gefährdet oder verletzt werden können, sind verboten.
Alles, was eine extremistische Gesinnung ausdrückt, ist strengstens untersagt.
Wir akzeptieren unter keinen Umständen, dass, Irgendjemand beleidigt, bedroht, gefährdet, verletzt oder gemobbt wird.
1.2. Verhalten im Unterricht
Wir Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen.
Wir Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
Wir akzeptieren das Recht des anderen.
Unsere Arbeitsmittel legen wir vor Beginn des Unterrichts bereit.
Wir halten unsere Klassenregeln ein.
1.3. Verhalten in den Pausen
In den kleinen Pausen bleiben wir im Klassen- oder Fachraum.
Toben und Rennen sind innerhalb des Gebäudes nicht erlaubt.
Auf dem Weg zu und von den Pausenhöfen drängeln und schubsen wir nicht.
Wir führen nur Spiele durch, bei denen niemand verletzt wird.
Die Pausenhelfer unterstützen die aufsichtsführenden Lehrkräfte. Wir beachten ihre Hinweise.
Regenpausen verbringen wir im Klassen- oder Fachraum bei ruhiger Beschäftigung. Wir holen Spiele aus der „Regenkiste“ oder beschäftigen uns leise. Die Zimmertüren bleiben offen und die großen Fenster sind in der Pause geschlossen.
Mit den ausgeliehenen Spielsachen gehen wir sorgsam um und bringen sie am Ende der Pause zurück in die Spielkiste.
Das Vorklingeln bedeutet: AUFRÄUMEN!
1.4. Verhalten auf dem Schulhof
Auf dem Weg zum Schulhof wird nicht gerannt und geschrien.
Beim Spielen auf dem Hof verhalten wir uns so, dass wir andere Schülerinnen und Schüler nicht verletzen (rennen, rempeln, schubsen, raufen…)
Zum Klettern benutzen wir die Spielgeräte auf dem Spielplatz.
Damit unser Hof sauber bleibt, werfen wir unsere Abfälle in den Mülleimer.
Die Blumenrabatten betreten wir nicht.
Fahrräder, Cityroller und andere Fahrzeuge sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Platz (Fahrradhof) abzustellen und anzuschließen.
Das Fahrradfahren, Rollerfahren, Skaten und Hoverboard fahren ist auf dem Schulhof aus Sicherheitsgründen untersagt.
Schuleigentum oder das Eigentum anderer beschmutzt, beschädigt oder gestohlen wird.
Schulgebäude, Einrichtung und Lehrmittel sind nicht unser Eigentum. Es muss sorgfältig damit umgegangen werden. Wer Beschmutzungen oder Beschädigungen verschuldet, ist zu Schadensersatz verpflichtet.
Wir halten unsere Klassen- und Fachräume sauber. Am Ende des Unterrichtstages räumen wir unseren Platz auf und stellen die Stühle hoch.
Fachräume dürfen nur mit dem Fachlehrer betreten werden.
Die Toiletten sind keine Spielplätze! Wir verlassen sie so, wie wir sie vorfinden möchten. Nach dem Benutzen gehen wir schnellst möglich in die Klasse zurück.
Alle Schülerinnen und Schüler, die an der Schulspeisung teilnehmen, stellen sich ordentlich an der Essenausgabe an. Das Mittagessen wird in Ruhe eingenommen, der Tisch wird sauber verlassen.
Tischmanieren werden eingehalten und den Anweisungen der Lehrer, Horterzieher und des Küchenpersonals wird Folge geleistet.
Verstöße gegen die Hausordnung, Unfälle, Verluste von Gegenständen und Schäden im Schulhaus melden wir unverzüglich einer Lehrkraft bzw. dem Hausmeister oder im Sekretariat.
2. Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel
Elektronische Wiedergabegeräte wie Handys, entsprechende Uhren, usw., sind während der Schulzeit auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren.
Nach §90 Telekommunikationsgesetz ist es verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.
Dies gilt insbesondere auch für sogenannte Smart- Uhren.
Bei Regelverstoß wird das Gerät von der Lehrkraft eingesammelt. Dazu wird das Gerät durch die Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet und in einem beschrifteten Umschlag bis zur Rückgabe an die Eltern verwahrt. Es wird eine LIste geführt, auf der die Eltern den Erhalt des Gerätes quittieren. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust der benannten Geräte.
3. Verantwortlichkeiten der Eltern
Wir, die Schülerinnen und Schüler wünschen uns, dass sich unsere Eltern aktiv am Schulleben beteiligen.
Bei Krankheit oder anderen Gründen der Abwesenheit müssen sie uns bis 08.30 Uhr abgemeldet haben.
Am ersten Tag des Schulbesuches nach der Fehlzeit ist eine schriftliche Mitteilung eines der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Vor Unterrichtsbeginn verabschieden wir uns von unseren Eltern spätestens vor der Schultür und nach der Schule holen sie uns auch dort wieder ab.
Während der Unterrichtszeit ist für die Schülerinnen und Schüler das Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt.
Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände zeitnah auf direktem Weg.
Die Türen des Schulgebäudes sind aus Sicherheitsgründen ab 08:00 Uhr verschlossen zu halten.
Schulfremde Personen (Eltern, Angehörige, Handwerker usw.) melden sich im Sekretariat an.
Schülerinnen und Schüler, Eltern, Familienangehörige und Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Grundschule Luckenwalde haben sich auf diese Schulordnung geeinigt. Diese Schulordnung gilt für zwei Jahre oder bis eine neue festgelegt wird.
Sie ist gültig ab dem 25.02.2020
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.